Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in einem Beschluss festgehalten, dass YPG/YPJ keine verbotenen Organisationen sind. Die Konsequenz daraus ist, dass die Flaggen der Volksverteidigungseinheiten (YPG) und Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) ebenfalls nicht verboten sind. Entsprechend können diese von nun an wieder in Sachsen-Anhalt auf Versammlungen gezeigt werden. In der Vergangenheit wurden auch in Magdeburg Menschen für das Zeigen dieser Symbole von der Polizei schikaniert.
Weitere Informationen gibt es im Artikel von ANF-News: Verwaltungsgericht Magdeburg: YPG/YPJ nicht verboten!